Bioabfall-Novelle: Bioplastik als Verkaufsargument steht vor dem Aus

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Der Bundesrat hat am 11. Februar 2022 die Novelle zur Bioabfallverordnung (BioAbfV) beschlossen. Basis war ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 22.09.2021.

„Die BioAbfV befasst sich mit der Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden“. Sie ist also dafür da, zu regeln, welche Bioabfälle wofür benutzt werden dürfen, um sie zum Beispiel als Dünger zu verwenden.

Im neuen Gesetz wird es nicht mehr erlaubt sein, Biokunststoffe in die Biotonne zu werfen.

Moment: Dies kann doch eigentlich durch Bundesrecht nicht verboten werden, weil das Abfall- und Entsorgungswesen doch kommunal und dezentral geregelt ist. Stimmt.

Aber die BioAbfV schützt uns vor gesundheitlichen und naturschädigenden Beeinträchtigungen und das wiederum ist Bundesrecht. Sie will zum Beispiel vermeiden, dass Mikroplastik ins Grundwasser kommt oder dass Chemikalien auf Äckern landen, wo Lebensmittel erzeugt werden.

Daher regelt das Verordnungs-Update, dass nur noch 1 % der in Biotonnen geworfenen Materialien Biokunststoffe sein (mit Ausnahme kompostierbarer Beutel, für die wiederum besondere Anforderungen gelten).

Wir alle wissen, dass es immer mehr Produkte gibt, die als biologisch abbaubar oder sogar kompostierbar bezeichnet werden. Häufig bestehen diese aus sogenanntem Biokunststoff (hierzu findet Ihr in unserem Wiki einen Artikel mit ein paar erstaunlichen Details).

Natürlich ist es sinnvoll, wenn unsere Gesundheit und die Natur geschützt werden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Biokunststoffe, die unter anderem häufig in Kaffeekapseln, Einweggeschirr und Verpackungen vorkommen, rückstandslos innerhalb der für natürlich Kompostierung vorgegebenen Bedingungen (6 Wochen auch und insbesondere für Partikel über 2 mm Größe) kompostieren würden. Dies ist aber (nach unserem heutigen Kenntnisstand fast ausnahmslos) nicht der Fall und genau deshalb hat der Gesetzgeber die Novelle erlassen.

Im Bereich der sogenannten Biokunststoffe gelten meistens die Regeln der DIN 13432 / EN 13432. EN heißt „europäische Norm“. Diese Norm wird auch Keimling-Norm genannt, weil Produkte, die sich an sie anlehnen, mit einem Keimling-Symbol gekennzeichnet werden können (freiwillig).

Kompostierbarkeitszeichen der DIN CERTCO und der European Bioplastics nach EN 13432 ("Keimling Siegel")
Kompostierbarkeitszeichen der DIN CERTCO und der European Bioplastics nach EN 13432

Diese Norm verlangt, dass Materialien innerhalb von 3 Monaten kompostiert sein müssen. Der Unterschied zu den 6 Wochen ist augenfällig. Und jedem ist klar, dass 3 Monate keine akzeptable Dauer für Plastikmüll (und sei er auch „bio“) auf einem Acker sein können. Ein ziemlich bekanntes Material, das schon vor vielen Jahren nach der Keimling-Norm zertifiziert wurde, ist PLA.

Was genau bedeutet die Novelle der Bioabfallverordnung aber jetzt für mich als Verbraucher:in oder als Inverkehrbringer eines Produktes oder einer Verpackung, also etwa als Produzent oder Händler?

Sie bedeutet, dass nur noch ca. 1 % des Inhalts der Biotonne überhaupt aus Bioplastik oder anderen Feststoffprodukten, die nicht evident organisch sind, bestehen darf.

Die erste Prüfung von Bioabfällen, nachdem sie auf das Gelände des Entsorgungsunternehmens gelangen, ist tatsächlich eine Sichtprüfung. Es wird gesiebt und die ausgesiebten Substrate über 2mm werden überprüft. Man kann sich das in unserer industrialisierten und automatisierten Welt ja kaum vorstellen aber bei näherer Beschäftigung mit dem Thema wird einem klar, dass es kaum Alternativen gibt. Wie soll denn ein maschineller Scanner den Unterschied zwischen einer Gabel aus braunem PLA und einer halbvergorenen Kartoffel erkennen?

Im Ergebnis wird alles, was nicht als kompostierbar erkannt wird, verbrannt!

Dazu kommen mögliche Konsequenzen für die Abholung unserer Biotonne. Wenn die Müllfahrer sehen, dass zu große Teile von nichtorganischem Material darin sind, lassen sie die Tonne einfach stehen. Es können sogar Bußgelder entstehen.

Wir sehen also, wir kommen hier nicht weiter. Wir können abbaubare oder kompostierbare Kunststoffe nicht über die Biotonne entsorgen. Bislang wurde das hingenommen. Jetzt wird sich das ändern.

Das gilt besonders für die sogenannten Biokunststoffe. Aber auch für Bambus und andere Materialien, die schlicht und ergreifend entweder schon aufgrund ihrer Größe ausgesiebt oder aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit nicht mitkompostiert werden. Und damit ist ihr Schicksal vorprogrammiert: Verbrennung. Oder wie man gern auch sagt: Thermische Verwertung oder thermisches Recycling. Insofern besteht eben leider kein ökologischer Unterschied zwischen einer Verpackung aus Bioplastik und den allermeisten Tetrapaks: Beides wird überwiegend häufig schlicht und einfach verbrannt.

Unserer Meinung nach gibt es aber sehr wohl Möglichkeiten, bundesweit, und damit mit hoher Effektivität, zu handeln.

Und zwar für Verbraucher:innen, indem sie auf zirkuläre Labels achten, die lebenslange Reparaturen oder sogar Rücknahmen und Wiederaufarbeitung / Refurbishment anbieten.

Und für Unternehmen, indem sie derartige Service oder neuartige Absatz-/Übereignungsformen in ihre Prozesse integrieren. Indem – jenseits von halbgaren Greenwashing-Behauptungen wie “biologisch abbaubar” – reale und authentische Nachhaltigkeitskommunikation stattfindet. Und dies auf Basis klugen und nachhaltigen Produktdesigns, Sourcings und Produktion.

Vielleicht inspiriert durch die von nice erarbeitete Definition von Zirkularität (die sich sicher weiterentwickeln wird aber „unterwegs“ eine Inspiration und Diskussionsgrundlage bilden kann).

Hierdurch können sich Unternehmen ein schier unerschöpfliches Reservoir an potentiellen Markeneffekten, Content, Sales- und Hiring-Argumenten und sonstigen positiven Unterscheidungsmerkmalen zum Wettbewerb aufbauen. 

Einstweilen, die Wahrheit wollen wir nicht verschweigen auch wenn sie nicht chic klingt: Aus Monomaterialien gefertigte Kunststoffprodukte und Verpackungen werden bereits heute in sehr hohem Anteil recycelt. Das heißt, sie werden komplett wiederaufbereitet und Verwendungen auf der gleichen Wertschöpfungskette zugeführt. Für sie müssen keine Frisch-Ressourcen in fernen Ländern generiert, nach Deutschland oder Europa geschickt und aufbereitet werden.

Das Rezyklat-Geschäft (Rezyklate sind kurz gesagt geschredderte Kunststoffabfälle, sortenrein und nach Farben sortiert) blüht, moderne Hersteller wie Werner & Merz (Frosch) oder die Schwarz Gruppe (Lidl und Kaufland) stellen bereits einen hohen Anteil ihrer Kunststoffe selbst her und verwenden dabei immer höhere Rezyklatanteile. Das ist nicht die perfekte Welt. Aber es ist die derzeitige Realität bei einigen modern geführten und pragmatischen Unternehmen.

Wir sind damit nicht zufrieden und wir arbeiten hart daran, bessere Lösungen entwickeln und vermarkten zu helfen. Geht in touch! Be (a) nice.

Falls Ihr am Puls der zirkulären Zeit bleiben wollt oder als mittelständisches / kleines Unternehmen mehr über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit nice wissen mögt, freuen wir uns sehr über Eure Kontaktaufnahme.

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