Ab September 2026 gibt es eine neue verbindliche Regelung zu allen auch nur entfernt „grünen“ Werbeaussagen und Behauptungen ...
Bämmm, äh CBAM. Der CO2 – Zoll der Europäischen Union ist seit dem 1. Oktober Gesetz. Er klingt nicht zufällig nach Bämmm, er ist es auch…
Die Europäische Union führt eine Art Kohlendioxid-Zoll ein. Für eine Liste von Produkten mit einem besonders hohen Ausstoß von CO2 und Äquivalenten in der Herstellungskette, nämlich zunächst für
- Eisen
- Stahl
- Aluminium
- Wasserstoff
- Strom
- Zement
- und Dünger.
Extrem komplexe Ermittlung der CO2-Emissionen internationaler Lieferanten
Die Deutschen Unternehmen, welche solche Materialien importieren, müssen ab sofort (!) die Emissionen ihrer Lieferanten ermitteln, die Stoffe aus der obigen Liste liefern. Aber es nicht damit getan, nachzufragen und sich ein paar Zahlen geben zu lassen.
Vielmehr sind die Berichtspflichten normiert. Europäische Unternehmen müssen ihren Lieferanten umfangreiche Excel-Listen zur Verfügung stellen, die viele Spalten und Zeilen in verschiedenen Farben enthalten. Lieferanten und Geschäftspartner in verschiedenen Teilen der Welt müssen darin die Emissionen gemäß einem 266-seitigen Leitfaden der EU-Kommission angeben. Dies stellt Unternehmen natürlich vor erhebliche kommunikative und praktische Herausforderungen.
Das CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) stellt eine Art Zoll auf Kohlendioxid dar
Künftig werden Produkte, die aus Ländern mit laxeren Umweltauflagen stammen, beim Import in die EU zusätzliche Kosten verursachen. Zum Beispiel wird eine deutsche Firma, die Stahl aus einem Land importiert, in dem die CO2-Emissionen weniger streng geregelt sind, dafür zusätzlich bezahlen müssen. Dies dient dem Ziel der EU, die Emissionen sowohl in Europa als auch weltweit zu reduzieren. Für Unternehmen in der EU, etwa in Deutschland, die Stahl importieren und verarbeiten, bedeutet dies jedoch zunächst eine erhebliche Belastung.
Natürlich ist genau dies der Ansatzpunkt für die beabsichtigte Lenkungswirkung. Denn das Ziel ist natürlich – ähnlich wie beim CO2-Preis – dass Deutsche Industrieunternehmen in grüne Technologien wie Wasserstoff investieren und, sei es in Fabriken auf Europäischen Boden oder in anderen Ländern, dadurch unter wesentlich geringerem Ausstoß von CO2 produzieren, als es bislang möglich war.
Ein logischer Effekt wäre, dass Importe von nicht grün hergestellten Materialien zunächst günstiger sein werden, da deren Hersteller nicht die hohen Zukunftsinvestitionen refinanzieren müssen. Daher sollen die Bemühungen von Industrien, die grün produzieren, geschützt werden.
Hierfür dient dieser Zoll. Jedes liefernde Unternehmen, das in die EU exportieren und den neuen Zoll nach CBAM nicht zahlen möchte, muss grün produzieren. Das ist der ganze Sinn.
Der „Klimazoll“ der EU ist eng mit dem europäischen Emissionshandel verbunden. Unternehmen müssen für den Ausstoß von Treibhausgasen CO2-Zertifikate erwerben, für die in der EU ein bestimmter Preis festgelegt ist. Dies soll Unternehmen dazu ermutigen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Ein Problem dabei ist, dass europäische Unternehmen möglicherweise versucht sein könnten, CO2-intensive Produkte aus Ländern ohne Emissionshandel zu beziehen, was den CO2-Ausstoß lediglich verlagern würde. CBAM soll dies verhindern, indem es Einfuhren von schadhaften Waren aus nicht-europäischen Staaten besteuert.
Zwar treten die Zahlungen erst ab 2026 in Kraft, doch bereits jetzt müssen europäische Unternehmen ermitteln und dokumentieren, wie viel Kohlendioxid durch die von ihnen importierten Waren in anderen Teilen der Welt verursacht wird. Diese Aufgabe ist angesichts des Einführungszeitplans äußerst anspruchsvoll.
Stellt man sich einmal vor, dass vermutlich viele Lieferanten außerhalb der EU noch nichts von CBAM und den damit verbundenen Berichtspflichten gehört haben, Importeure aber sanktioniert werden können, wenn sie gegen die Regeln verstoßen, wird klar, dass es hier um das Bohren dicker Bretter geht.
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Foto von Susan Wilkinson auf Unsplash