ab 01.01.2023: Mehrwegangebotspflicht für Gastro und sonstige Outlets

Aktuelles

Erst einmal ist es beruhigend zu wissen, dass Ihr NICHT AUSSCHLIESSLICH Mehrweggefäße anbieten müsst. Sondern AUCH. Außer Ihr seid sehr klein, habt weniger als 5 Mitarbeiter:innen und weniger als 80 qm. Wobei hier alle Eure Filialen addiert werden. Seid Ihr so klein, müsst Ihr nur auf Kundenwunsch in mitgebrachte Gefäße abfüllen aber kein eigenes Mehrwegsortiment bereithalten. Natürlich dürft ihr das aber. Und vielleicht solltet Ihr es auch, aber das ist Eure unternehmerische Entscheidung.

Seid ihr aber größer, dann müsst ihr. Sprecht uns an, wir wir sind auf Nachhaltigkeitskommunikation spezialisiert und dazu gehört auch, dass wir Öffentlichkeitskampagnen in Eurer Stadt durchführen inklusive Point-Of-Sale Material für Euch bis hin zu Plakaten in vielen Größen, mit welchen Ihr auf Euer Angebot aufmerksam machen könnt. Über Key Visuals werden die Leute in Eurer Stadt sofort die visuelle Brücke von der „großen Plakatkampagne“ zu Eurer Shopkommunikation herstellen und wissen, dass Ihr Teil der Mehrwegbewegung seid, dass man bei Euch Mehrweg bekommt und auch wieder abgeben kann.

Gern bringt uns in Kontakt mit Eurer Stadt oder Eurem Einzelhandelsverband und wir beraten Euch alle und führen gemeinschaftliche kostengünstige Kampagnen durch. Wir beraten Euch auch gern in Bezug und die Mehrwegsysteme, die Ihr auswählen könnt, pro und cons, Erfahrungswerte Anderer und so weiter… Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme.

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