Infos zur EU-Regulatorik über das Marketing mit Nachhaltigkeit // Was müssen Unternehmen rechtlich zum Thema Green-Claims / Greenwashing wissen? (Teil 1 – Kurzfassung)

Aktuelles

Ab September 2026 gibt es eine neue verbindliche Regelung zu allen auch nur entfernt „grünen“ Werbeaussagen und Behauptungen bis hin zu Produkt- und Firmennamen. Und das sehr besondere: Sie wird rückwirkend gelten.

Alle Produkte und Leistungen, die Euer Unternehmen im September 2026 auf dem Markt hat (also insbesondere, ab jetzt bis dahin auf den Markt bringen wird!) sind zu überprüfen und auf diese Richtlinie abzustimmen. Vom Produktaufkleber und der Verpackung über Eure Logos, Formulare bis hin zu den Stellenanzeigen. Marketing und Webaktivitäten natürlich sowieso.

Reaktion ist also bereits jetzt gefragt, abhängig von der Lebensdauer Eurer Produkte und Leistungen im Markt. Lest im ausführlichen zweiten Teil dieses Artikels die Details.

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