Charta für zirkuläres unternehmerisches Handeln

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Eine Definition von zirkulärem Handeln ist erforderlich, weil Unternehmen eine Richtschnur benötigen, um sicher und gleichzeitig mutig handeln und kommunizieren zu können. Kein vergleichbar pragmatischer Ansatz für die Definition einer ökologischen Nachhaltigkeitsstrategie ist so breit und global verankert wie die Ansätze des zirkulären Wirtschaftens und Handelns, auch Circular Economy genannt. Auf der Seite Circular Economy haben wir das ausführlich erläutert und verlinkt.

Unser nachstehende Definition hat keine Absolutheitsanspruch sondern soll wie eine möglichst anschlussfähige Charta gelesen werden. Sie unterliegt stetiger Weiterentwicklung. Wir freuen uns über jede Person, die diesen Ansatz, der global anerkannt ist, mitgeht. Gern sprecht uns jederzeit persönlich an.

Die nice Definition von Circular Economy

  1. Circular Economy ist eine Art, unternehmerisch zu handeln und zu denken, bei welcher bei der Produktion von Stoffen und Gütern eine minimale Menge an Ressourcenverbrauch und Abfall, Emissionen und Energieverschwendung erzeugt werden.
  2. Es handelt sich um eine sehr pragmatische, von jedem Unternehmen individuell anwendbare Nachhaltigkeitsstrategie, die beim Produktdesign beginnt und über Produktion, Marketing und Verkauf sowie Kunden-, Lieferanten- und Partnermanagement ihre ganze Kraft entfalten kann.
  3. Dies erfolgt erstens hauptsächlich durch ein technisches Design von Produkten und Gütern auf ihre Wiederverwendbarkeit. Idealerweise ohne materialzerstörendes Recycling. Sondern so, dass nach der erfolgten Nutzung, etwa eines technischen Produktes, Produkte gleicher Qualitätsstufe geschaffen werden können.
  4. Idealerweise aber nicht zwingend wird die Anschlussverwendung von Produkten oder Gütern bereits bei deren Design schon dem Grunde nach oder konkret mitgedacht (zirkuläres Denken und Handeln / Schließen von Kreisläufen.
  5. Neuartige Nutzungsformen und Vertragsgestaltungen, etwa der Verzicht auf Übertragung von Eigentum zugunsten bloßer Nutzungsüberlassung auf Zeit, fördern Nachverfolgbarkeit sowie Rücknahmequoten und haben positive Effekte auf die Unternehmensbilanzen (Erhöhung Aktiva).
  6. Es kann ein Verwendungszweck lange ausgedehnt oder auf möglichst viele Nutzer:innen verteilt werden. Etwa bei Vermietung und sonstiger Nutzungsteilung (Sharing). Durch Rücknahme- und Wiederverkaufsmodelle wie Wiederaufarbeitung (Refurbishment) oder Second Hand.
  7. Es können verschiedene Verwendungszwecke eines Stoffes aufeinander folgen wie etwa Re-Use (Second Hand), Wiederaufbereitung (Refurbishment) oder auch Recycling.
  8. Die Verwendung von giftigen Substanzen oder solchen mit bekannt negativen Auswirkungen auf Lebewesen und Umwelt ist ausgeschlossen. Zielkonkurrenzen (Beispiel: Recyclingpolyester spart Emissionen aber verstärkt Mikroplastikbelastung) treten immer wieder auf und es muss mit ihnen konstruktiv und transparent verfahren werden.
  9. Genutze Energien müssen so grün wie möglich sein.
  10. Fairness und die Vermeidung sozialer Ungerechtigkeiten entlang der gesamten Liefer- und Entsorgungsketten sind im Blick zu behalten und entsprechend in Metriken und Siegel aufzunehmen.
  11. Natürliche Systeme sind zu schützen oder zu regenerieren.

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